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Die wichtigsten Fragen zur Pendlerpauschale
Interview aus der Fuldaer Zeitung vom Mittwoch, 10. Dezember 2008 mit Bianca Möller.


Die wichtigsten Fragen zur Pendlerpauschale
Interview aus der Fuldaer Zeitung vom Mittwoch, 10. Dezember 2008 mit Bianca Möller (alt&partner).


FULDA (vn) Steuerpflichtige mit Anspruch auf die Pendlerpauschale bekommen die Erstattung
für 2007 in den meisten Fällen automatisch. Das erklärt Bianca Möller (39), Steuerberaterin in der
Fuldaer Kanzlei Alt und Partner.


Bianca Möller


Frage:
Was muss ich als Steuerpflichtiger mit Anspruch auf Pendlerpauschale tun, um die Erstattung für 2007 zu bekommen?

Bianca Möller:
Steuerpflichtige, die einen Steuerbescheid für die Einkommensteuer 2007 mit Vorläufigkeitsvermerk
hinsichtlich der Pendlerpauschale bekommen haben, brauchen nichts zu tun. Nach Angaben der Finanzverwaltung ist das praktisch bei allen Bescheiden der Fall, in denen die volle Pendlerpauschale zu einer geringeren Steuerlast führt. Diese Bürger erhalten vom Finanzamt automatisch einen geänderten Bescheid. Wer in der Steuererklärung 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht hat, kann dies nach Mitteilung des Bundesfinanzministers noch dem Finanzamt mit einem einfachen, formlosen Brief mitteilen, das dann den Bescheid für 2007 ändert. Nur wer einen Steuerbescheid ohne Vorläufigkeitsvermerk erhalten hat und wo die Einspruchsfrist abgelaufen ist, kann die Erstattung für 2007 nicht mehr bekommen.


Frage:
Muss ich für 2008 auf jeden Fall einen Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich stellen, um die
Pauschale zu erhalten, oder kann ich die Fahrkosten noch auf die Lohnsteuer-Karte für 2008 eintragen lassen?

Möller:
Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte müssen bis 30. November vorgenommen werden und wirken nur für die Zukunft. Für 2008 kann also kein Freibetrag mehr auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Es muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, um in den Genuss der Pendlerpauschale zu kommen.


Frage:
Wie viel Geld kann ich zurückbekommen, wenn ich pro Arbeitstag mehr als 20 Kilometer pro Strecke zum Arbeitsplatz gefahren bin?

Möller:
Das ist sehr unterschiedlich. Nehmen wir als Beispiel eine Familie, zwei Verdiener, zwei minderjährige Kinder, Familieneinkommen 40 000 Euro, Vater fährt genau 20 Kilometer eine Strecke zum Arbeitsplatz. Hier ist mit einer Steuererstattung von knapp 200 Euro zu rechnen.




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