Steuernews für Ärzte
Weitere Artikel der Ausgabe Frühjahr 2017:
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Pflegereform 2017
Wesentliche Änderungen ab 2017
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Meldungen an das klinische Krebsregister
Neues BMF-Schreiben vom 24.11.2016, III C 3 - S 7170/15/10004
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Legasthenie als außergewöhnliche Belastung
Wichtige Voraussetzungen für den Steuerabzug
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Sozialversicherungsschutz für Pflegepersonen
Zum 1.1.2017 wurde die soziale Sicherung von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung verbessert.
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Habilitationsfeier als Werbungskosten absetzbar
Ein angestellter Klinikarzt hatte Aufwendungen für seine Habilitationsfeier als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht.
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Kulturlinks – Frühjahr 2017
Im Frühjahr 2017 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen
Ausgabe:
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IHK-Beiträge der Krankenhäuser
Gewerbesteuer
Ein Klinikbetreiber wendete sich gegen den jüngsten Beitragsbescheid von der Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Betreiber erwiderte, er würde für den überwiegenden Teil seines Geschäftsbetriebs nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Lediglich die Nebenbetriebe wie Cafeteria, Vermietungsleistungen und Leistungen des ambulanten Pflegedienstes würden der Gewerbesteuer unterliegen. Bei der Beitragsberechnung sei daher nur derjenige Teil des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes zu berücksichtigen, der nicht von der Gewerbesteuer befreit ist. Die betreffende IHK folgte dem nicht und berechnete den Kammerbeitrag aus den Kennzahlen für den gesamten Klinikbetrieb.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Auffassung der IHK bekräftigt. Die Behörde darf der Berechnung ihrer Beiträge einer kammerzugehörigen Klinik die Kennzahlen des gesamten Unternehmens zugrunde legen. Unerheblich ist, ob die Klinik für den Krankenhausbetrieb von der Gewerbesteuer befreit ist (Urteil vom 7.12.2016, 10 C 11.15).
Stand: 27. Februar 2017
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